Waffenrecht
Infos zum Waffenrecht
Informationen zum Thema Waffenrecht erhaltet ihr auf der
Homepage des BSSB
und des DSB (Das Wichtigste zum Waffenrecht) und Links zum Waffenrecht.
Verlustmeldung
Die Verlustmeldung ist immer dann mit einzureichen, wenn der Ausweis geändert werden soll und das Mitglied den Ausweis und/oder das Beiblatt dazu verloren hat.
Download
Neue Vorschriften zum Waffenrecht
Der Bundestag hat neue Vorschriften zum Waffenrecht, insbesondere zur Aufbewahrung, beschlossen (Juli 17).
Link zum DSB
Richtlinien zur Waffenbefürwortung
Der BSSB bittet, im Vorfeld der Antragstellung die Richtlinien zur Waffenbefürwortung sowie die Ausfüllhilfe im Anhang jeder Bedürfnisbescheinigung zu beachten.
Aufgrund der hohen Antragszahlen ist bei den Bedürfnisbescheinigungen mit einer Bearbeitungszeit von derzeit 8 Wochen zu rechnen.
Lichtgewehre
Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 17.09.2012 zur Frage, wann Lichtgewehre nicht unter das Verbot des Führens von Anscheinswaffen fallen (Nr. 3)
Waffensachkundekurs 10.+12.03.25
Prüfung 13.03.25
Anmeldung bei Peter König info_at_koenig-feuerwerk.de
Qualifizierung von Standaufsichten
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