Verwaltung
Passantrag
Download Passantrag mit Disziplinen (PDF)
Die Startrechte (RWK, Meisterschaften usw.) im Schützenausweis können zwischen 15.07. und 15.08. geändert werden. Dies ist über MeinBSSB oder beim Gau-Schriftführer Martin Clauß möglich.
Ein Wechsel des Erstvereins wäre im selben Zeitraum beim Gau-Schriftführer Martin Clauß (schriftfuehrer_at_schuetzengau-holzkirchen.de) möglich.
Bei der Eintragung von Zweitvereinseinträgen (ZVE) oder beim Erstvereinswechsel ist ein vom Schützen und vom Schützenmeister unterschriebener Passantrag vorzulegen. Bei ZVE vom Schützenmeister des aktuellen Erstvereins, beim Erstvereinswechsel vom Schützenmeister des neuen Erstvereins.